„poco*mania Theater e.V.“ –
ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Theatergruppe poco*mania –
Aufgaben und Ziele
Lesen Sie hierzu Auszüge aus der Vereinssatzung
in der Beschlussfassung vom 08. 02. 2015:
(…)
§ 2
Zweck, Mildtätigkeit und Zweckbindung
(1)
Der Verein poco*mania Theater e.V. mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2)
Zweck des Vereins ist sowohl die Förderung von Kunst und Kultur als auch die Jugendarbeit.
(3)
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere …
a) durch das Theaterspielen im Rahmen der Theatergruppe poco*mania, da die Jugendlichen dort lernen sollen, sich künstlerisch, ästhetisch auszudrücken, um so in einen kulturellen Dialog mit der Gesellschaft zu treten.
b) durch den Aufbau und die Förderung von Selbstwertgefühl und von personalen wie sozialen Kompetenzen bei Jugendlichen durch das gemeinsame Theaterspielen.
(4)
Zur Verwirklichung des Satzungszweckes will der Verein insbesondere…
a) Auftrittsmöglichkeiten für die Theatergruppe poco*mania schaffen,
b) die Einnahmen der Theatergruppe poco*mania aus ihren Auftritten in ihrem Sinne im Einvernehmen mit der Spielleitung verwalten,
c) die Zukunft der Theatergruppe poco*mania durch die Beschaffung von Sponsorengeldern, Spenden etc. sicherstellen,
d) die Kooperation zwischen poco*mania und anderen Theatergruppen im Sinne offener Jugendarbeit und ästhetischer Bildung fördern,
e) die vom Verein poco*mania Theater e. V. zur Verfügung gestellte, technische und sonstige Ausstattung der Theatergruppe poco*mania verwalten, erhalten und verbessern.
(5)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(7)
Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(…)
poco*mania-Theater e. V. ist seit September 2015 berechtigt „für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.“
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere ehrenamtliche, gemeinnützige Arbeit mit einer Spende unterstützen würden.
(Mit der Spendenbescheinigung, die wir Ihnen ausstellen werden, können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen.)
Wir brauchen Ihre Unterstützung und freuen uns über jede Zuwendung.
DANKE!!!